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Information zur ordnungsgemäßen Durchführung von Brauchtumsfeuer im Wartburgkreis (wie z.B. Hutzel-,

Die Durchführung von Brauchtumsfeuer ist vielerorts zu einer schönen Tradition und zu einem geselligen Höhepunkt im Leben vieler Orte geworden. Bei den meisten diesbezüglichen Veranstaltung erfolgte eine gewissenhaft Vorbereitung und im Nachhinein eine ordnungsgemäße Säuberung des Festplatzes.
Es gab aber bedauerlicherweise auch einige Fälle, bei denen im Zusammenhang mit dem Brauchtumsfeuer ordnungswidrige Handlungen festzustellen waren und die Einhaltung der allgemeinen Ordnung stark zu wünschen übrig lässt.  Da das Brauchtumsfeuer zu keiner Belastung der Umwelt durch Rauchentwicklung, schädliche Abgasbildung oder Russentstehung führen darf, muss im Einzelfall schon während der Vorbereitung sorgsam geprüft werden, dass nur entsprechendes unbehandeltes Holz sowie Gehölzschnitt verwendet werden darf. Es ist verboten und darf deshalb nicht geduldet werden, dass Materialien, wie Altreifen, mit Holzschutzmitteln und Farben belastete Hölzer (z.B. Türen und Fensterrahmen), Press- und Spanplatten, Kunststoffe, Matratzen, Möbelstücke, Altöle, Chemikalien oder sonstiges schadstoffhaltiges Material sowie Laub verbrannt werden. Die Verbrennung dieser Stoffe erfüllt den Tatbestand einer illegalen Abfallbeseitigung. Solche Materialien dürfen nicht in die Brauchtumsfeuer eingebaut werden bzw. sind wieder vollständig zu entfernen und ordnungsgemäß durch den Abfallerzeuger zu entsorgen.
Die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde sind verpflichtet, Kontrollen durchzuführen.

gez. Rauchmaul
Leiterin Ordnungsamt

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