Rückzahlung gezahlter Trinkwasserbeiträge
Wie bereits in der Tagespresse berichtet, werden die an die Versorgungsträger bisher gezahlten Beiträge für die Trinkwasserversorgung durch gesetzliche Regelung im Freistaat Thüringen an die mit Bescheiden bzw. Ablöseverträgen beauflagten Grundstückseigentümer zurückgezahlt. Die Gemeinde Krauthausen mit den Ortsteilen Pferdsdorf-Spichra und Ütteroda ist Mitglied des
Trink- und Abwasserverband
Eisenach Erbstromtal
Am Frankenstein 1
99817 Eisenach/ StT Stedtfeld
Deshalb wird auch vom Trink- und Abwasserverband die Rückzahlung vorgenommen. Da die Gemeinde Krauthausen in der Regel mit Ablöseverträgen die Beitragsregelung vorgenommen hat, verzögerten sich die Aufrechnungen der Auszahlungen. Der Trink- und Abwasserverband wird jedoch noch im Januar 2006 mit der Rückzahlung beginnen. Empfänger der Rückzahlungen sind die mit Stichtag 01.01.2005 eingetragenen Grundstückseigentümer. Die Rückzahlungsberechtigten werden automatisch schriftlich benachrichtigt. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung des Rückzahlungsverfahrens wird gebeten, von unnötigen telefonischen Anfragen abzusehen. Sollten jedoch Fragen und Unklarheiten auftreten, steht im
Trink- und Abwasserverband Frau Nagel,
Tel.: 036928 / 961422
und in der Gemeinde Krauthausen Frau Friedberger,
Tel.: 036926 / 94013
für Auskünfte zur Verfügung.
Nowatzky
Bürgermeister