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Geld sparen durch Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen im Sanierungsgebiet

Eigentümer von bebauten Grundstücken (älter als Baujahr 1949) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Creuzburg haben die Möglichkeit, Steuervergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwendungen an ihren Gebäuden gemäß den §§ 7 h, 10 f und 11 a Einkommenssteuergesetz (EStG) geltend zu machen (Neubauten sind ausgeschlossen). Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung der Stadt Creuzburg und des Sanierungsträgers WOHNSTADT Thüringen. Dabei wird folgende Vorgehensweise erforderlich.

 

- Prinzipiell sind im Sanierungsgebiet alle baulichen und gestalterischen Veränderungen am Gebäude, alle Rechtsvorgänge bezüglich Veräußerung, Nutzung, Teilung und Belastung des Grundstückes sowie Baulasten beim Bauamt der Stadt zu beantragen und hierzu die sanierungsrechtliche Genehmigung einzuholen.

 

- Am Anfang einer geplanten Sanierungsmaßnahme steht das Gespräch im Sanierungsbüro (Sprechtage des Sanierungsträgers WOHNSTADT Thüringen Donnerstag einmal im Monat im Rathaus). Eine solche erste Erörterung soll klären, welche baulichen Maßnahmen am Grundstück beabsichtigt und entsprechend den Sanierungszielen der Stadt zulässig sind.

 

- Nach Vorliegen der sanierungsrechtlichen Genehmigung ist vor Beginn der Baumaßnahme eine steuerliche Vereinbarung mit der Stadt abzuschließen, in der Art und Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen festgelegt sind.
Nur vertraglich vereinbarte Maßnahmen sind bescheinigungsfähig und können steuerlich geltend gemacht werden! Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme und Schlussabnahme durch den Sanierungs-träger WOHNSTADT Thüringen stellt die Stadt die steuerliche Bescheinigung für die nachgewiesenen förderfähigen Aufwendungen aus.

 

- Die steuerlichen Vergünstigung im Rahmen der §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG werden unabhängig vom Einsatz von Städtebaufördermitteln gewährt (Städtebaufördermittel werden den entstandenen Aufwendungen lediglich entgegengerechnet.) Abschließend wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass jeder Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet das Angebot seiner Stadt nutzen sollte, sich bei allen das Grundstück betreffenden Problemen kostenlos im Sanierungsbüro beraten zu lassen und durch richtig vorbereitete und durchgeführte Instandsetzungen/Modernisierungen/Sanierungen Städtebaufördermittel und zusätzlich steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Stadt Creuzburg WOHNSTADT Thüringen
Breustedt, Bürgermeister B. Maisel, I.Streichardt

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