Werrabrücke bei Creuzburg | zur StartseiteBlick auf Bischofroda | zur StartseiteFahrradbrücke bei Ebenshausen | zur StartseiteWasserwandern auf der Werra | zur StartseitePfingsturnier in Mihla | zur StartseiteDie Creuzburg | zur StartseiteBlick auf Ebenshausen | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Informationen zum Thüringer Erziehungsgeld

Zum 01. Juli 2006 treten die neuen Regelungen zum Thüringer Erziehungsgeld in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verwaltungsgemeinschaft Creuzburg für die Bearbeitung und Bewilligung Ihres Erziehungsgeldantrages zuständig. Die entsprechenden Antragsformulare auf Gewährung von Erziehungsgeld erhalten Sie im Rathaus. Nach den neuen Regelungen haben alle Eltern mit Kindern zwischen 2 und 3 Jahren unabhängig vom Einkommen Anspruch auf Landeserziehungsgeld. Die Höhe des Erziehungsgeldes ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt für das erste Kind monatlich 150 €, für das zweite Kind monatlich 200 €, für das dritte monatlich Kind 250 € und 300 € monatlich für das vierte und weitere Kinder. Wer sein Kind im dritten Lebensjahr im Kindergarten oder in Kindertagespflege betreuen lässt, unterschreibt eine Abtretungserklärung für das Erziehungsgeld bis zu einem Betrag von monatlich 150 €. Die Höhe des Elternbeitrages bleibt davon jedoch unberührt. Für Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2003 und dem 01. Juli 2004 geboren wurden gelten Übergangsbestimmungen.
Sollten Sie Fragen zum neuen Thüringer Erziehungsgeldgesetz haben stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

gez. S. Müller
Hauptamtsleiterin

Weitere Informationen