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Information vom Landratsamt Wartburgkreis, Fachdienst Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung

Information zur Hausschlachtung von
Schafen, Ziegen, Rindern, Schweinen und Pferden

Alle Tiere oben genannter Arten unterliegen vor der Schlachtung einer amtlichen Schlachttieruntersuchung und nach der Schlachtung einer amtlichen Fleischuntersuchung (einschließlich der Trichinenuntersuchung bei Schweinen und Pferden und der BSE-Untersuchung bei Rindern ab einem bestimmten Alter). Die Unterlassung der Untersuchung ist eine Straftat und wird entsprechend geahndet. Fleisch und Wurst aus Hausschlachtungen dürfen nur im Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden. Einen entgeltliche oder kostenlose Abgabe an dritte Personen ist nicht gestattet.
Personen, die Tiere schlachten, müssen hierfür die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen. Wer berufs- und gewerbsmäßig (Hausschlächter) regelmäßig oben genannte Tiere betäubt oder tötet, muss unserem Fachdienst einen Sachkundenachweis vorlegen.
Bestimmte Berufs- und Studienabschlüsse können als Sachkundenachweis anerkannt werden.

Schlachtabfälle dürfen nicht vergraben oder anderweitig in der Umwelt entsorgt werden!!!

Schlachtabfälle sowie untaugliche Tierkörper oder Teile sind bei der Firma:

SARIO Bio-Industries GmbH in Elxleben, Tel.:036201/66110

anzumelden, abholen zu lassen bzw. selbst dort abzuliefern.
Bestimmte Teile von Rindern, Schafen und Ziegen sind als Risikomaterial (SRM) nach Anweisung des amtlichen Tierarztes oder Fleischkontrolleurs einzufärben und separat wie oben genannt zu entsorgen.

Die Nichtbeachtung dieser Entsorgungspflichten wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Nur Fleisch/Knochen/Innereien von Tierkörpern, die durch die amtliche Fleischuntersuchung als genusstauglich für den menschlichen Verzehr beurteilt wurden, dürfen als Futter von Hunden und Katzen verwendet werden. Für weitergehende Informationen steht Ihnen unser Fachdienst gern zur Verfügung.
Im Auftrag

Dr. Schüler
Amtstierarzt
Fachdienstleiter
E.-Thälmann-Str. 74, 99817 Eisenach

Weitere Informationen