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Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts (ThürKitaG)

Am 01.01.2006 trat das neue Thüringer Kindertagesstättengesetz in Kraft. Danach haben alle Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz. Weiterhin besteht für die Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 4 ThürKitaG) bezüglich der Aufnahme des Kindes in einen Kindergarten am Wohnsitz oder an einem anderen Ort. Sowohl die Aufnahme eines Kindes in einen Kindergarten am Wohnort als auch die Aufnahme in eine Tagesstätte einer anderen Gemeinde sind in der Regel 6 Monate vor Beginn der Betreuungsleistung der Wohnsitzgemeinde anzuzeigen. Die Verwaltungsgemeinschaft Creuzburg bittet alle Eltern, die beabsichtigen, den Kindertagesstättenplatz für Ihr Kind in Anspruch zu nehmen und entsprechend der Anmeldefrist noch nicht gehandelt haben, die Anmeldung nunmehr vorzunehmen. Dies kann in der auserwählten Tagesstätte über die jeweilige Leiterin geschehen. Entsprechende Anmeldeformulare werden vorgehalten. Bei Inanspruchnahme des Wunsch- und Wahlrechtes und entsprechender Anmeldung des Kindes in einem Kindergarten an einem anderen Ort ist die Verwaltungsgemeinschaft Creuzburg von den Eltern direkt zu informieren.

Weitere Information hierzu erhalten Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Creuzburg unter 036926/ 947-10.

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