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Bekanntmachung des Fundbüros über die Verwertung von Fundgegenständen

 

Folgende Fundgegenstände aus dem 2. Halbjahr 2023 sind, nach nicht erfolgter Abholung des Eigentümers, für die Verwertung vorgesehen:

 

1x Brille 

1x Lesebrille

1x Schlüsseltasche „Renault“ mit 2 Schlüsseln

1x Fahrradtasche mit Fahrradbekleidung, Sonnencreme, etc.

1x Sportsonnenbrille 

1x Fahrradlampe

1x Schlüsselbund

 

Die oben genannten Fundgegenstände können noch bis 31.01.2024 vom Eigentümer oder Finder entgegengenommen werden.