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 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS –

Sie haben Streit?

Das Schiedsamt vor Ort zeigt erfolgreiche Wege zur nachhaltigen Streitschlichtung.

 

Wie kann das Schiedsamt / die Schiedsstelle Ihnen helfen?

Sie haben Ärger und wollen

 

  • Nicht gleich zum Anwalt.

  • Nicht sofort vor Gericht klagen.

  • Eine schnelle Erledigung.

  • Ein kostengünstiges Verfahren.

  • Eine dauerhafte Lösung.

 

In vielen Fällen kann das Schiedsamt / die Schiedsstelle Ihnen weiterhelfen. In einigen Bereichen ist ein Schlichtungsversuch vom Gesetzgeber sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage eingereicht werden kann. Bitte informieren Sie sich bei dem zuständigen Amtsgericht oder der Stadtverwaltung nach der für Sie zuständigen Schiedsperson.

 

Darum sind wir erfolgreich!

 

  • Wir helfen bei Konfliktlösungen.

  • Wir sind unparteiisch.

  • Wir sind ganz in Ihrer Nähe.

  • Wir sind geschulte Streitschlichter (Mediatoren).

  • Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

  • Wir sind vom Amtsgericht vereidigt bzw. berufen und verpflichtet und unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle.

  • Aus dem Schlichtungsergebnis (Vergleich) kann im Bedarfsfall 30 Jahre lang vollstreckt werden.

 

Ablauf einer Schlichtung

 

Auf Ihren schriftlichen oder mündlichen bei uns formulierten Antrag führt die Schiedsperson eine Schlichtungsverhandlung mit allen Streitparteien durch.

Neben den beteiligten Parteien

 

  • dem Veranlasser (Antragsteller) und

  • der Gegenseite (Antragsgegner)

 

kann in allen Schiedsamtsbundesländern auch ein Beistand an dem Gespräch teilnehmen.

Das Schlichtungsergebnis (im Idealfall ein Vergleich) wird von den Parteien gemeinsam erarbeitet und von der Schiedsperson dann protokolliert.

Anders als in einer Gerichtsverhandlung, die sich nur nach der „Anspruchsebene“ richten kann, findet eine Schlichtung bei uns daneben zusätzlich auch auf der „Bedürfnisebene“ statt.

 

Die gesetzlichen Aufgaben der Schiedspersonen

 

Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten sind wir in vielen Bundesländern zuständig für Ansprüche aus dem Nachbarrecht:

 

 

Wie zum Beispiel bei

 

Einhaltung der Grundstücksgrenzen,

Bepflanzung, Errichtung von Zäunen,

Beschneiden von Hecken und Bäumen,

Einwirkung von Immissionen (Lärm, Gerüche).

 

Wir helfen auch bei Geldforderungen aus Verträgen und Schadenersatzansprüchen,

zivilrechtlichen Forderungen bei Verletzung der persönlichen Ehre.

 

Bei Strafsachen:

 

Wie zum Beispiel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung übler Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und bei Rauschtaten zu diesen Delikten.

 

Was machen wir nicht?

 

Nicht angenommen werden u.a.

 

  • Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht

  • Notarielle Angelegenheiten