Anwendungshinweise für die allgemeinen Ordnungsbehörden
Im Zusammenhang mit der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 12. Mai 2020 wurden Anwendungshinweise für die allgemeinen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden veröffentlicht.
Darin sind u.a. die Bestimmungen für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen enthalten.
Den genauen Wortlaut der Veröffentlichung können Sie dem Anhängenden Dokument entnehmen.