Fahrradbrücke bei Ebenshausen | zur StartseiteWerrabrücke bei Creuzburg | zur StartseiteBlick auf Bischofroda | zur StartseiteDie Creuzburg | zur StartseiteWasserwandern auf der Werra | zur StartseitePfingsturnier in Mihla | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBlick auf Ebenshausen | zur Startseite

Amtliche Feststellung Geflügelpest H5N8 bei einem Wildvogel im WAK/ESA

Nachdem am 3. Februar 2017 bei einem an der Kläranlage des Trink- und Abwasserverbandes Eisenach-Erbstromtal in Stedtfeld aufgefundenen Bussards ein Nachweis von HPAIV H5N8 (aviäre Influenza –Geflügelpest Wildvogel) amtlich festgestellt wurde, erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises/der kreisfreien Stadt Eisenach am 6. Februar 2017 eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest (A46-508.119-hä-02.17).

Im festgelegten Sperrbezirk (1 km Radius um den Fundort des Bussards) und Beobachtungsgebiet (Eisenacher Stadtteile Stedtfeld, Hörschel, Neuenhof, Wartha sowie die Gemeinde Krauthausen mit den Ortsteilen Krauthausen, Pferdsdorf-Spichra, Deubachshof) sind die in der Verfügung A46-508.119-hä-02.17 angeordneten Maßnahmen zu befolgen.