Friedhöfe Ortsteile Creuzburg und Scherbda
Urnenreihengrabstätte als Rasengrabstätte (Steinplatte 40 x 40 cm auf der grünen Wiese): ab März bis Ende Oktober ist es nicht gestattet, Blumen- oder Grabschmuck direkt an der Platte abzulegen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt. Ausnahme: Nach der Beisetzung hat der Nutzungs-berechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen.
Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Stele: Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.
Friedhof Ortsteil Mihla
Urnengemeinschaftsgrabstätte als Rasengrab (Steinplatte 40 x 40 cm auf der grünen Wiese): Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.
Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Stele: Nach der Beisetzung hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von vier Wochen von jeglichem Blumen- oder Grabschmuck zu räumen. Der Friedhofsträger hat dafür einen gesonderten Platz zur Verfügung gestellt.
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