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Bekanntmachung des Fundbüros über die Verwertung von Fundgegenständen

Folgende Fundgegenstände aus dem Jahr 2025 sind, nach nicht erfolgter Abholung des Eigentümers, für die Verwertung vorgesehen:

1x Brille 

1x MP3-Player

1x Autoschlüssel „Renault“ 

1x Schlüssel Fahrradschloss 

3x Schlüsselbund

1x Einkaufsbeutel 

sowie diverse Regenjacken und Regenschirme, welche nach den Konzerten aufgefunden wurden.

Die oben genannten Fundgegenstände können noch bis 28.02.2026 vom Eigentümer oder Finder entgegengenommen werden.