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Wie entsorge ich meinen Grünschnitt richtig?

Das Ordnungsamt erreichen derzeit vermehrt Anfragen zur korrekten Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, sowie Grünschnitt, Baum- und Strauchschnitt. Die Thüringer Pflanzenabfallverordnung, welche das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen an den sogenannten Brenntagen gestattet hat, wurde bereits mit Wirkung zum 01.01.2016 aufgehoben.


Seither dürfen pflanzliche Abfälle jeglicher Art, außer sie sind kompostierbar, ausschließlich in der Biotonne oder in den dafür vorgesehenen Annahmestellen des AZV entsorgt werden. Die Annahmestellen in Creuzburg und Mihla sind ab April immer mittwochs von 13:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die hierfür benötigten Wertkarten können auf der Internetseite des AZV, an der Müllumladestation Großenlupnitz sowie in den Verkaufsstellen „Textil-, Schuh- und Lederwaren Schwanz“, Am Markt 4, Creuzburg und im Rathaus Mihla, erworben werden.


Das Ordnungsamt darf keine Ausnahmegenehmigungen zur Grünschnittverbrennung erteilen. Lagerfeuer aus geselligem Anlass können nur für die Verbrennung von trockenem, unbehandeltem Holz genehmigt werden.


Wer trotzdem seinen Grünschnitt im Garten verbrennt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und muss mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen. Sollte es im Zusammenhang mit einem Lagerfeuer, bei dem widerrechtlich Grünschnitt verbrannt wird, zu einem Feuerwehreinsatz kommen, wird dieser dem Verursacher zusätzlich zum Bußgeld in Rechnung gestellt.


Weitere Fragen zur individuellen Entsorgung von Grünschnitt richten Sie bitte an den AZV.


Ihr Ordnungsamt der VG Hainich-Werratal