Aufruf zur allgemeinen Straßenreinigung
Die Temperaturen steigen und überall hat der Frühling Einzug gehalten. Leider sprießt damit aber auch wieder das Unkraut und an den Straßenrändern werden die Verunreinigungen des vergangenen Winters sichtbar.
Um das Ortsbild in allen Ortsteilen in einen sauberen Zustand zu versetzen und für die anstehenden Feiertage und Veranstaltungen „herauszuputzen“, rufen wir hiermit zur allgemeinen Erfüllung der Straßenreinigungspflicht auf.
Immer wieder ein Ärgernis sind die nicht entfernten Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Hier gilt das Verursacherprinzip, wonach der Hundehalter verpflichtet ist, die Exkremente seines Tieres sofort zu entfernen. Jeder Hundehalter muss deshalb entsprechende Utensilien beim Gassi gehen mit sich führen. Das Liegenlassen der Exkremente ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.
Ein Hundehalter kann sich nicht darauf berufen, dass er keine Möglichkeit hat die Exkremente zu entsorgen, weil beispielsweise kein Papierkorb in der Nähe ist. Notfalls müssen die Tütchen mit nach Hause genommen und dort entsorgt werden. Auch die Zahlung der Hundesteuer hat nicht das Recht zur Folge, den Hundedreck liegen zu lassen.
Es bedankt sich im Voraus,
das Ordnungsamt der VG Hainich-Werratal