Bekanntmachung des Fundbüros über die Verwertung von Fundgegenständen
Folgende Fundgegenstände aus dem Jahr 2020 sowie dem 1. Halbjahr 2021 sind, nach nicht erfolgter Abholung des Eigentümers, für die Verwertung vorgesehen:
1x Payback Karte
11x Schlüsselbund
8x Brille
1x Drohne
1x Powerbank mit Ladekabel
1x Geldbörse mit Kleingeld
1x Fahrradcomputer
1x Bauchtasche
1x Objektivabdeckung Hama
1x Portemonnaie
1x Garagentoröffner
1x Autoschlüssel
1x Motorradschlüssel
1x Spindschlüssel
1x Handy
2x Etuis
1x Stirnband
Die oben genannten Fundgegenstände können noch bis 28.02.2022 vom Eigentümer oder Finder entgegengenommen werden.