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Stellungnahme VG Hainich – Werratal zum Entwurf des Regionalplanes Süd-West Thüringen

Zur Information

 

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Hainich Werratal hat in ihrer Sitzung am 28.03.2019 die nachfolgende Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen beschlossen und der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen weiter geleitet.

 

Stellungnahme VG Hainich – Werratal zum Entwurf

des Regionalplanes Süd-West Thüringen

 

Der o.g. Entwurf ist den Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft am 19.02.2019 zugegangen. Nach ausführlicher Diskussion in den zuständigen Gremien ergeht folgende Stellungnahme.

 

Pkt 1.2 Zentrale Orte

1.2.3 Grundzentrum

Z1.1 Hier ist die Gemeinde Mihla als Grundzentrum ausgewiesen. Im Entwurf des 3. Gemeindeneugliederungsgesetzes ist ein Antrag der Gemeinden Mihla und Ebenshausen sowie der Stadt Creuzburg enthalten, aus diesen 3 Kommunen eine Einheitsgemeinde „Amt Creuzburg“ zu bilden. Diese soll dann auch den Status „Grundzentrum“ übernehmen.

Wir bitten bei der Endfassung die aktuelle Entwicklung zu beachten. Diese Neugliederung könnte Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur sowie die Infrastruktur (z.B. Einzelhandel, Gewerbeflächen usw.) entfalten.

 

Pkt. 3 Infrastruktur

3.1.2 Straßennetz G 3-15 Bedeutsame Landesstraßenverbindung

Die L1016 Eisenach – Mühlhausen soll als bedeutsame Landesstraßenverbindung erhalten werden. Dies ist auch wichtig und richtig, denn seit 2017 ist sie u.a. in das Netz der landesbedeutsamen Öffentlichen-Personen-Nahverkehrs-Linien aufgenommen worden und verbindet die Welterbestandorte Wartburg Eisenach mit dem Nationalpark Hainich Mühlhausen. Allerdings ist die Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahrten Mihla und Nazza derart hoch, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner, besonders durch die ständige Lärmbelastung durch Schwerlastverkehr, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität und des Wohnstandortes führen.

Es wird daher für den Bereich Mihla – Nazza – Langula der Neubau einer Ortsumfahrung im Zuge der L1016 gefordert!

 

Pkt. 3.2 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur

3.2.2 Vorranggebiete Windenergie

Z 3.4 Vorranggebiet W-1 Reitenberg

Diese Zielsetzung wird ausdrücklich und nachdrücklich abgelehnt! Die VG Hainich-Werratal und ihre Mitgliedsgemeinden werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um eine weitere Vergrößerung der bereits bestehenden Windvorranggebiete auf dem Reitenberg zu verhindern. Ebenso werden wir gegen den Bau weiterer Windenergieanlagen bzw. die Erhöhung bestehender Windenergieanlagen vorgehen!

 

Das Windvorranggebiet W-1 ist zwingend einer Einzelfallprüfung zu unterziehen, da hier eine Vielzahl von Einflussfaktoren zusammentreffen, die durch die Anwendung der harten und weichen Tabukriterien nicht ausreichend abgebildet werden.

  1. Höhe und Rotordurchmesser der neuen Windenergieanlagen betragen 200m und mehr. Damit überragen bereits die jetzt vorhandenen Anlagen die höchste Erhebung der Region, den Harsberg (409 m ü. NN), der auch das Tor zum Nationalpark Hainich ist. Das Weltnaturerbe „Nationalpark Hainich“ erfährt so eine erhebliche Beeinträchtigung, da die Windenergieanlagen in der unmittelbaren Sichtachse, nur wenige Hundert Meter Luftlinie entfernt, stehen. Wichtige Erfordernisse der Raumordnung, wie Naturerbe, Freiraumschutz und Entwicklung von Tourismus und Erholung werden missachtet. Belange des Naturschutzes wie z.B. Brutgebiete des Rotmilans oder anderer geschützter Vogelarten werden nicht berücksichtigt.

  2. Bereits jetzt ist das Vorranggebiet Reitenberg das höchst belegte im Wartburgkreis mit über 50! Windenergieanlagen. Durch Repowering werden ältere Anlagen vergrößert. Anträge für zusätzliche Anlagen im bereits bestehenden Vorranggebiet laufen, so dass schon der jetzige Zustand eine Schmerzgrenze der Belastung des Standortes erreicht.

    Unmittelbar in der Nähe des Gebietes W-1 verläuft die neue Trasse der BAB 4 Frankfurt – Dresden. Die Werra mit ihrer hohen Salzlast durch die Einleitung von K + S belastet die Umwelt. Die schädlichen Einflüsse und Belastungen konzentrieren sich im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft über Gebühr und dürfen nicht weiter erhöht werden.

  3. Durch die topografische Lage auf dem Rücken des Reitenberges ist die Belastung durch Schlagschatten und Rotorgeräusche deutlich weiter zu spüren, als bei Standorten auf ebenem Gelände. An den süd-westlichen Ortsrändern der Gemeinden Mihla, Lauterbach, Bischofroda und Berka v.d.H. sind jeweils größere Wohngebiete entstanden, die unmittelbar den Einflüssen der Windernergieanlagen ausgesetzt sind. Die Grundstücke haben dadurch bereits erhebliche Wertverluste erfahren. Die Bewohner befürchten gesundheitliche Schäden z.B. durch Immissionen von Infraschall. Unseres Wissens nach sind keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen und eventuellen Spätfolgen des Infraschalls erfolgt, so dass zumindest grob fahrlässig eine Gefährdung der Anwohner in Kauf genommen wird.

    Eine weitere Ausbreitung des Windvorranggebietes in Richtung Wohnbebauung wäre unverantwortlich! Der ausgewiesene Puffer von 1.000m ist angesichts der Geländetopografie keinesfalls ausreichend.

  4. Das Vorranggebiet W-1 grenzt auch an den Naturpark Eichsfeld -Hainich-Werratal unmittelbar an. Hier muss gelten, dass nicht nur das Fundament der Windenergieanlagen außerhalb des Naturparkes zu liegen hat, sondern die gesamte von Rotoren überstrichende Fläche!

  5. Nicht zuletzt befindet sich auf dem Harsberg, direkt gegenüber dem Reitenberg, der Start- und Landeplatz sowie der Gleithang des Gleitschirmfliegervereins. Dieser nutzt das Gelände seit den 1930er Jahren und befürchtet nun, den Betrieb wegen erhöhter Unfallgefahr einstellen zu müssen.

    All diese Faktoren summieren sich bei dem Vorranggebiet W-1 Reitenberg, so dass eine Einzelfallprüfung sehr wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen könnte, dass hier die zu schützenden Interessen der Umsetzung des EEG vorzugehen haben. Diese Einzelfallprüfung fordern wir mit Nachdruck bevor die endgültige Festschreibung im Regionalplan erfolgt.

 

3.2.5. Abfallwirtschaft

G 3-28 Die Deponie der Klasse I Mihla – Buchenau soll weiter betrieben werden. Einer Erweiterung der Deponiefläche oder Genehmigung zur Einbringung schadstoffbelasteter Abfälle wird nicht zugestimmt.

 

G 3-32 Das Ziel, die Salzlast der Werra deutlich zu verringern und die Gewässerqualität nachhaltig zu verbessern wird ausdrücklich begrüßt. Jedoch fehlen konkrete Festlegungen, mit welchen Mitteln und in welchem Zeitraum diese Verbesserung erreicht werden soll. Zumindest eine verbindliche Zeitvorgabe für das Ende der Salzeinleitung sollte im Regionalplan verankert werden.

 

4.1 Freiraumsicherung und Tourismusentwicklung

Den Maßnahmen der Freiraumsicherung und Tourismusentwicklung sowie der Ausweisung als touristisch bedeutsame Region wird zugestimmt. Wir weisen darauf hin, dass der Grundsatz G4-32 im Widerspruch zur Erweiterung des Windvorranggebietes W-1 Reitenberg steht. Der Status des National- bzw. Naturparkes sollte hier Vorrang genießen.

 

K. Hunstock

VG-Vorsitzende