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Auslegung des Entwurfs zum Regionalplan Südwestthüringen

Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen hat am 27.11.2018 diesen Entwurf zum Regionalplan Südwestthüringen und dessen Freigabe zur Beteiligung entsprechend § 4 Satz 3 Nr. 2 Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz und § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz vom 11.12.2012 beschlossen. Die Anhörung/öffentliche Auslegung erfolgt nach § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürLPIG für die Dauer von zwei Monaten.

 

Der o.g. Entwurf kann in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 15.05.2019 zu den Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal eingesehen werden.

Die Pläne liegen in den Dienstgebäuden Berka v.d.H., Am Schloss 6 sowie Creuzburg, M. Praetorius-Platz 2 aus. Ebenso können sie auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen unter www.regionalplanung.thueringen.de eingesehen werden.

Alle natürlichen und juristischen Personen haben die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken oder Hinweise zum Entwurf zu äußern.

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen können in der Zeit

 

vom 11.03.2019 bis einschließlich 15.05.2019

gegenüber der

Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen

beim Thüringer Landesverwaltungsamt

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl

 

bzw. als E-Mail an regionalplanung-sued@tlvwa.thueringen.de vorgebracht werden.

 

Um eine möglichst umfassende Einbeziehung Ihrer Stellungnahme in die Entscheidungsfindung sowie eine zügige weitere Durchführung des Änderungsverfahrens zum Regionalplan Südwestthüringen gewährleisten zu können, bitte ich Sie um Beachtung folgender Hinweise:

 

  • Bei Änderungsvorschlägen sollte der jeweilige Planbestandteil (Regionalplan/Umweltbericht) sowie Gliederungspunkt/Plansatz/Karte konkret benannt werden
  • Ebenso sollten zur Streichung bzw. Änderung vorgeschlagene Textstellen genau bezeichnet und nach Möglichkeit konkrete Änderungsvorschläge formuliert bzw. Vorstellungen zur Änderung von Karten auf Kartenausschnitten dargestellt und im Einzelnen begründet werden.

 

Bezüglich Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung von Daten stellungnehmender natürlicher Personen im Rahmen von Beteiligungsverfahren als Bestandteil des Änderungsverfahrens des Regionalplans Südwestthüringen wird auf die Datenschutzhinweise der Regionalplanung in Thüringen unter www.regionalplanung-thueringen.de verwiesen.

 

Sollten Rechte Dritter oder andere Gründe einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme bzw. Teilen davon entgegenstehen, teilen Sie uns dies in der Stellungnahme bitte mit.

 

 

K. Hunstock

VG-Vorsitzende