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Heckenschnitt an Straßen und Gehwegen

Die Baumschnittsaison ging wie jedes Jahr am 28. Februar zu Ende. Trotzdem sind Grundstückseigentümer ganzjährig dazu verpflichtet den Bewuchs ihrer Grundstücke im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zurückzuschneiden, sofern diese in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Die freizuhaltende Fläche, auch Lichtraum genannt, beträgt gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der VG Hainich-Werratal, 2,50 Meter über Geh- und Radwegen und 4,50 Meter über Fahrbahnen.

Rückschnitte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind ganzjährig unter Einhaltung der Artenschutzbestimmungen möglich und müssen nicht vorab genehmigt werden.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, diese Regelung zu beachten und regelmäßig den Rückschnitt ihrer Bepflanzungen durchzuführen.

Es bedankt sich im Voraus,

das Ordnungsamt der VG Hainich-Werratal