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Bekämpfung der Geflügelpest – Pflicht zur Aufstallung

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises erlässt eine Allgemeinverfügung zur „Bekämpfung der Geflügelpest“. Im gesamten Wartburgkreis und der Großen Kreisstadt Eisenach ist für alle Bestände mit gehaltenem Geflügel die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen angeordnet. Alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises anzuzeigen.

Über die Aufhebung der Stallpflicht wird zum entsprechendem Zeitpunkt über eine öffentliche Bekanntmachung informiert.

Den gesamten Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Geflügelhalter auf der Internetseite des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de unter Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

Bei Fragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gerne telefonisch: 03695 617301 oder per E-Mail: veterinaer.lebensmittel@wartburgkreis zur Verfügung.