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Mitteilung der Friedhofsverwaltung

Auf den 13 Friedhöfen unserer Mitgliedsgemeinden werden in der Zeit vor dem Totensonntag oftmals Grabstätten geräumt, deren Ruhezeit abgelaufen ist. Zwecks Einstellung der Gebührenerhebung ist eine sofortige Abmeldung der betreffenden Grabstätten bei der Friedhofsverwaltung zwingend erforderlich.

Die Gebühreneistellung kann nur erfolgen, wenn Sie uns im Fall der Entfernung einer Grabstätte den Namen und das Sterbejahr des auf dieser Grabstätte bestatteten Angehörigen mitteilen.

 

Bitte beachten Sie auch, dass nach dem 19. November 2021 keine Räumungen durch die Bauhöfe der Gemeinden vorgenommen werden.

 

Ihre Friedhofsverwaltung