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Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach hat am 07.01.2021 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen.

 

Folgende Maßnahmen sind von den Geflügelhaltern mit sofortiger Wirkung umzusetzen:

 

1.        Es wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet.

 

2.         Alle Geflügelhalter im Landkreis Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Wartburgkreis anzuzeigen.