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Mitteilung der Friedhofsverwaltung

Aufforderung zur Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof in Creuzburg

Das Nutzungsrecht der Grabstätten auf den Grabfeldern 13/1; 13/2  und 14 ist abgelaufen.

Die Friedhofsverwaltung fordert hiermit alle Nutzungsberechtigten der Grabstätten mit den Sterbejahren von 1971 bis 1989 auf, unverzüglich die Räumung zu veranlassen.

Hierfür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Die Grabstätten können durch den Nutzungsberechtigten in Eigenleistung beräumt werden. Hierbei ist es zwingend erforderlich, dass der Grabunterbau auch entfernt wird.
     
  2. Der Nutzungsberechtigte kann ein Unternehmen mit der Räumung beauftragen.
     

Der städtische Bauhof führt keine Räumungen durch.

Bitte beachten Sie, dass jede erfolgte Räumung bei der Friedhofsverwaltung unter 036926-94716 zu den bekannten Dienstzeiten anzuzeigen ist.

§ 21 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Creuzburg vom 22. Febr. 2011 legt fest, dass die Friedhofsverwaltung berechtigt ist, nicht erfolgte Räumungen auf Kosten des Nutzungsberechtigten von einem Unternehmen vornehmen zu lassen.

 

Ihre Friedhofsverwaltung