Hinweis des Ordnungsamtes zur „Blauen Lagune“
Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft weist aus gegebenem Anlass alle Bürger darauf hin, dass es sich bei der „blauen Lagune“ um ein Privatgrundstück handelt. Vergangene Woche wurden erneut Hinweise der Eigentümer angebracht, dass das Betreten verboten ist.
Die blaue Lagune ist außerdem Teil des Naturschutzgebietes „Klosterholz und Nordmannssteine“. Folgende Verhaltensregeln gelten im Naturschutzgebiet:
- Die öffentlichen Wege dürfen nicht verlassen werden
- Hunde sind angeleint zu führen
- Das Befahren des Naturschutzgebietes mit Kraftfahrzeugen ist verboten
- Das Baden im Naturschutzgebiet ist verboten
- Es dürfen keine Pflanzen oder Pflanzenteile entfernt werden
- Lärm ist zu vermeiden
- Es darf nicht gezeltet werden
- Das Entzünden von Feuern ist verboten
Bei Verstoß gegen die oben genannten Verhaltensregeln muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro gerechnet werden.
Das Ordnungsamt kontrolliert mit Unterstützung der Polizeiinspektion Eisenach regelmäßig das Gebiet der blauen Lagune und bringt Verstöße zur Anzeige beim zuständigen Umweltamt Wartburgkreis.