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GRÜNGUTANNAHMESTELLEN ÖFFNEN AB 01. APRIL 2020 WIEDER

Zum Saisonstart am 01. April 2020 plant der AZV die Grüngutannahmestellen wieder zu öffnen. Sollte es auf Grund der aktuellen Entwicklungen nicht möglich sein, dass die Grüngutannahmestellen wie gewohnt öffnen können, wird der AZV die Bürger und Bürgerinnen hier auf seiner Homepage darüber informieren.  Bürger und Bürgerinnen aus dem Verbandsgebiet des AZV können während der Öffnungszeiten ihren Grünschnitt anliefern. Pro Anlieferung bis zu zwei Kubikmeter. Die Abgabe ist für Privatpersonen aus dem gesamten Verbandsgebiet kostenfrei.  
Angenommen werden Pflanzenabfälle und Grünschnitt, dazu zählen: 
 Strauch- und Baumschnitt max. Länge von 2 Meter und einem  maximalen Durchmesser von 10 Zentimeter  Obstgehölz- und Heckenschnitt  Weihnachtsbäume (von Schmuck befreit)  Laub  Grasschnitt  pflanzliche Friedhofsabfälle (ohne Dekorations- und Bindematerial). 
  
Nichtangenommen werden: 
- Nahrungsmittel, Küchen- und Schlachtabfälle 
- Abfälle in flüssiger Form 
- Baumstümpfe, Wurzeln 
- Schnittholz, Balken, Bretter 
- Fenster, Türen, Gartenzäune 
- Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt 
- Fallobst. 
Die Öffnungszeiten und Standorte der einzelnen Grüngutannahmestellen können hier auf der Website und im AZZE 2020 nachgelesen werden.