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Keine Genehmigung von Lagerfeuern !!!

Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahrenstufe 3, können durch das Ordnungsamt bis auf Weiteres keine Genehmigungen für das Abbrennen von Lagerfeuern aus geselligem Anlass erteilt werden.

 

Die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen mit Brauchtumsfeuern erfolgt per Einzelfallentscheidung. Bei erhöhter Waldbrandgefahr behält sich das Ordnungsamt vor, bereits erteilte Genehmigungen zu widerrufen.