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Zur Beachtung bei der Abholung von Sperrmüll!

Da es nach der letzten Abholung von Sperrmüll im Dezember zu Beschwerden bezüglich der Sauberkeit der Gehwege kam, weisen wir Sie auf folgendes hin: Entsprechend der ordnungsbehördlichen Verordnung der VG Hainich-Werratal muss Sperrmüll (und Teile davon) der nicht eingesammelt worden ist, durch den ursprünglichen Eigentümer bis spätestens einen Tag nach dem Abholtermin aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Weiterhin ist der Abfallwirtschaftszweckverband NICHT dazu verpflichtet die Straßenzüge nach Abholung des Sperrmülls zu reinigen. Die Straßenreinigungspflicht obliegt weiterhin dem Anwohner des betroffenen Bereichs bzw. dem Eigentümer des Sperrmülls.

 

Das Ordnungsamt & der Bürgermeister