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Das Ordnungsamt informiert - Anleinpflicht für Hunde

Die zunehmenden Anzeigen bezüglich nicht angeleinter Hunde nehmen wir nochmals zum Anlass auf die Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnungen (OBV) über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal hinsichtlich der Anleinpflicht hinzuweisen.

Um Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren, sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen, dürfen Hunde nach § 12 OBV „Tierhaltung“ nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt nach § 20 Abs. 1 Nr. 13 u. 14 OBV eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden kann.

Wir bitten um Beachtung.

Ordnungsamt