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Aufforderung zur Straßenreinigungspflicht

Der Winter ist vorbei und nun kommt es ans Tageslicht:

Er hat einigen Unrat auf Gehwegen, Plätzen und Straßen hinterlassen. Für deren Säuberung sind die Anlieger als Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Straßenreinigungssatzung regelt dies, einmal sollte in der Woche vor dem Grundstück gekehrt werden. Die Gemeinde ist für die gemeindeeigenen Grundstücke und Brücken zuständig.

So wurde dieser Tage die Säuberung aller Gullys in der Ortslage abgeschlossen. Dabei fielen etliche Grundstücke auf, die sicher seit vielen Wochen keinen Besen gesehen haben.

Also, liebe Mitbürger, Frühling und Frühjahrsputz, das gehört zusammen! Helfen Sie alle mit, dass unser Ort in einen sauberen Zustand versetzt wird! Es ist unser Ort!

 

Rainer Lämmerhirt

-Bürgermeister der Gemeinde Mihla-