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Verunreinigung durch Hundekot

Aufgrund eingehender Beschwerden aus der Gemeinde Mihla möchten wir die Hundehalter auf § 12 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal vom 02. Februar 2017 hinweisen:

 

„Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt.“

 

Jeder hat Verständnis dafür, dass ein Hund irgendwo seine Notdurft verrichten muss. Aber Verständnis für achtlose Halter hat keiner. Fußgänger müssen inzwischen mit Bedacht laufen, um nicht in einen Hundehaufen zu treten. Dies ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. So zum Beispiel, wenn er auf den Weideflächen der Landwirtschaft liegen bleibt.

 

Achten Sie darauf wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Appellieren Sie an Ihr Gewissen und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Beseitigen Sie die Verunreinigung Ihres Tieres! Andernfalls werden Vergehen dieser Art mit einer Ordnungsstrafe belegt.

 

Ordnungsamt

VG Hainich-Werratal