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10 Fakten zur Kindertagesstätte Creuzburg

In der Tagespresse vom 10.09.2015 ließ die Johanniter Unfallhilfe, zurzeit Träger der Kindertagesstätte Creuzburg, einen Artikel veröffentlichen, in dem sie sich zur Diskussion des Stadtrates Creuzburg äußert, die Kindertagesstätte zukünftig wieder selbst zu führen. Leider wurden hier nur Vermutungen, Halbwahrheiten und fachlich unhaltbare Äußerungen veröffentlicht.

Damit Sie sich selbst ein Bild der Situation machen können, erhalten Sie hier ein paar Fakten:

 

1. Die Kindertagesstätte wird zu 100 % durch die Stadt Creuzburg und die Gebühren der Eltern finanziert. Der Träger zahlt weder Gehalt der Erzieherinnen, noch Strom, Heizung, Wasser oder Bau- und Reparaturmaßnahmen. Alle Ausgaben werden der Stadt in Rechnung gestellt.

 

2. Diese Kosten für die Kindertagesstätte betrugen aus dem Haushalt der Stadt Creuzburg z.B.

im Jahr 2007 : 371.514,-- €

im Jahr 2010 : 469.211,-- €

im Jahr 2014 : 705.916,-- €

Bei diesen Zahlen darf oder muss der Stadtrat doch über Einsparmöglichkeiten nachdenken.

 

3. Die von der JUH-Geschäftsführerin angesprochene Verwaltungspauschale beträgt tatsächlich 5 % der Bruttopersonalkosten, das waren 2014 ca. 35 T €. Diese Pauschale wird bei der eigenen Betreibung der Kindertagesstätte nicht fällig, da die Stadt sich ja nicht selbst Geld in Rechnung stellt. Die Kindertagesstätte ist eine Pflichtaufgabe der Kommune, also darf die VG als Verwaltung gar nichts extra verlangen, da die Stadt ja ihre VG-Umlage zahlt.

 

4. 35 T € sind viel Geld!

Damit kann z.B. eine gut dotierte Vollzeitstelle in der Gehaltsgruppe E 9 TVöD incl. aller Arbeitgeberanteile bezahlt werden. Also zahlt Creuzburg an die JUH genau eine volle Arbeitskraft für die Verwaltung einer Kindertagesstätte.

 

5. In der VG verwaltet zurzeit eine Vollzeitkraft 4 Kindertagesstätten, prüft zusätzlich die Betriebskostenabrechnung der Kindertagesstätten, die durch freie Träger betrieben werden und hat noch weitere Aufgaben in der VG zu erfüllen. Für das selbe Geld, das Creuzburg für die Verwaltung einer Kindertagesstätte bezahlt.

 

6. In der Betriebskostenabrechnung der JUH sind durchaus noch weitere zusätzliche Verwaltungskosten enthalten z.B. für die Abrechnung des Mittagessens 400,-- € / Monat. Für die Essenabrechnung wurden bis vor kurzem auch mit 0,45 € / Essen von den Eltern abkassiert. Wurde somit doppelt gezahlt?

 

7. Die Stadt muss die Kosten für die Kindertagesstätte im Voraus an die JUH überweisen. Abgerechnet wird am Jahresende. Für 2014 zahlte die JUH ca. 60 T € an Creuzburg zurück die zwar als Vorschuss gezahlt, aber nicht verbraucht wurden. Das sind 60 T €, die der Stadt im laufenden Haushaltsjahr gefehlt haben! Die Stadt ist keine Bank, die dem Träger einen Dispo gewährt! Bei eigener Haushaltsführung werden immer nur die laufenden Kosten bezahlt und keine Vorauszahlungen.

 

8. JUH behauptet, der Trägerwechsel würde auf dem Rücken der Kinder und Erzieher ausgetragen.

Das ist einfach falsch!

Weder für die Kinder noch für die Erzieher würde sich etwas ändern. Bei den drei bislang wieder von der Gemeinde übernommenen Kindertagesstätten in der VG ist keine einzige Erzieherstelle weggefallen noch das Konzept wesentlich verändert worden. Die Kinder merken doch nicht, wer ihrer Erzieherin das Gehalt überweist! Verunsicherungen entstehen nur, wenn Träger, die um ihre Geschäftsfelder fürchten, Gerüchte streuen!

 

9. JUH behauptet, die Qualität der Arbeit und die fachliche Weiterbildung würden sich bei kommunaler Trägerschaft verschlechtern.

ACHTUNG! Ganz dünnes Eis!

Soll das wirklich heißen, dass in kommunalen Kindertagesstätten schlecht gearbeitet wird und die Kinder darunter leiden? Da möchte ich aber mal in Treffurt, Ruhla oder Krauthausen nachfragen, wo schon immer die Kindertagesstätten kommunal geführt werden. Da muß JUH noch aufpassen, dass solche Äußerungen nicht als Verleumdung gewertet werden.

 

10. und letztens:

JUH hat weder Ahnung noch Zuständigkeit für die Haushalte der Stadt Creuzburg oder der VG. Daher steht ihnen kein Urteil über Personalbestand oder Höhe der VG-Umlage zu. Das ist allein das Recht der VG-Versammlung. Schließlich maßen wir uns auch kein Urteil über die Haushaltsführung der JUH an!

 

Wenn also der Creuzburger Stadtrat über die Kosten der Kindertagesstätte berät, das tut er übrigens schon seit 2008 !, dann ist das nicht nur sein verbrieftes Recht, sondern sogar seine Pflicht! Ob daraus ein Trägerwechsel resultiert oder nicht ist völlig offen und allein die Entscheidung des Stadtrates.

Da haben weder „die VG“ noch JUH rein zu reden!

 

K. Hunstock

Gemeinschaftsvorsitzende